Sterbebegleitung
Sterbebegleitung / Palliative
Versorgung
Unseren diakonischen und caritativen Auftrag erfüllen wir nach dem Grundsatz "Nehmet einander an, wie Christus euch angenommen hat zum Lobe Gottes."
(Römer 5,7)
Es ist für uns ein wichtiges Anliegen, Sterbende und deren Angehörige zu unterstützen und zu begleiten.
Unseren diakonischen und caritativen Auftrag erfüllen wir nach dem Grundsatz "Nehmet einander an, wie Christus euch angenommen hat zum Lobe Gottes."
(Römer 5,7)
Es ist für uns ein wichtiges Anliegen, Sterbende und deren Angehörige zu unterstützen und zu begleiten.
Wundmanagement
Modernes Wundmanagement bei chronischen Wunden durch
zertifizierte Wundexperten
Kooperation mit dem TCW (Therapiezentrum Chronische Wunden) Lahr
Kooperation mit dem TCW (Therapiezentrum Chronische Wunden) Lahr
Verhinderungspflege
Auch Pflegende brauchen Pflege
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege, die von uns flexibel übernommen wird.
Bedingung:
Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate gepflegt haben.
Leistung:
Maximal bis 1.550€ für 4 Wochen (28 Tage) pro Kalenderjahr können abgerechnet werden. Die bisherige Sachleistung bleibt unberührt. Das Pflegegeld entfällt dieser Zeit.
Verhinderungspflege kann auch stundenweise beantragt werden (z.B. einmal wöchentlich 3 Stunden). Bis maximal 1.550€. Bei dieser Form der Leistung wird das Pflegegeld weiterhin gewährt.
Bei Pflege druch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kirchlichen Sozialstation Kehl-Hanauerland erstattet die Pflegekasse 1.550€.
Bei Nichtinanspruchnahme der Verhinderungspflege verfällt der Anspruch für dieses Jahr.
Wird Verhinderungspflege durch Angehörige bis zum 2. Grad (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) geleistet, werden nur folgende Leistungen gewährt:
Pflegestufe I – 235 €
Pflegestufe II – 440 €
Pflegestufe III – 700 €
Notwendige Ausgaben (Fahrtkosten, Verdienstausfall) können auf Nachweis erstattet werden (jedoch nur bis zur Höhe der 1.550€).
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege, die von uns flexibel übernommen wird.
Bedingung:
Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate gepflegt haben.
Leistung:
Maximal bis 1.550€ für 4 Wochen (28 Tage) pro Kalenderjahr können abgerechnet werden. Die bisherige Sachleistung bleibt unberührt. Das Pflegegeld entfällt dieser Zeit.
Verhinderungspflege kann auch stundenweise beantragt werden (z.B. einmal wöchentlich 3 Stunden). Bis maximal 1.550€. Bei dieser Form der Leistung wird das Pflegegeld weiterhin gewährt.
Bei Pflege druch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kirchlichen Sozialstation Kehl-Hanauerland erstattet die Pflegekasse 1.550€.
Bei Nichtinanspruchnahme der Verhinderungspflege verfällt der Anspruch für dieses Jahr.
Wird Verhinderungspflege durch Angehörige bis zum 2. Grad (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) geleistet, werden nur folgende Leistungen gewährt:
Pflegestufe I – 235 €
Pflegestufe II – 440 €
Pflegestufe III – 700 €
Notwendige Ausgaben (Fahrtkosten, Verdienstausfall) können auf Nachweis erstattet werden (jedoch nur bis zur Höhe der 1.550€).
Intensiv-Pflege
Intensiv-Pflege bei Schwerstkranken
z.B.
• Beatmung zu Hause
• Versorgung von IV-Infusions- und Ernährungstherapie
• Durchführung von Bronchialtoilette
• modernes Wundmanagement bei chronischen Wunden durch zertifizierte Wundexperten
z.B.
• Beatmung zu Hause
• Versorgung von IV-Infusions- und Ernährungstherapie
• Durchführung von Bronchialtoilette
• modernes Wundmanagement bei chronischen Wunden durch zertifizierte Wundexperten