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Familienpflege

Sie haben Kinder und werden krank oder müssen sich einer Operation unterziehen? In diesem Fall haben Sie das Recht, über Ihre Krankenkasse sogenannte Familienpflege zu beantragen. Dann können wir als Sozialstation Ihnen bei den Dingen, die Sie dann nicht machen können oder dürfen, „unter die Arme greifen“.

Familenpflege / Dorfhilfe

Familienpflege ist dann möglich, wenn der/die Erziehungsberechtigte, der/die normalerweise die Kinder betreut, krank oder im Krankenhaus ist und die Kinder sonst alleine zu Hause nicht zu versorgen wären.

Wie kommt die Familienpflegerin oder Dorfhelferin zu Ihnen?

Sie brauchen eine Bescheinigung vom Hausarzt, dass Sie eine Familienpflegerin brauchen. Diesen Antrag lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse bewilligen.
Bei Fragen dazu können Sie auch gerne direkt bei uns anrufen.

Was macht die Familienpflegerin oder Dorfhelferin bei Ihnen?

  • Sie sorgt für die Kinder während die Mutter im Krankenhaus ist.

  • Sie geht einkaufen, kocht, wäscht die Wäsche …

Tipps und Hinweise

Infos über Ihre gesetzlichen Ansprüche sowie Unterstützung und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie gerne bei uns.

Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen sind staatlich anerkannte Fachkräfte im hauswirtschaftlichen, familienpädagogischen und pflegerischen Bereich.

Dorfhelferinnen übernehmen darüber hinaus auch die Vertretung im landwirtschaftlichen Haushalt oder Betrieb.

SIE HABEN FRAGEN?

Gerne helfen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch oder Telefonat weiter. Sprechen Sie uns an.

Monika Hetzel
Einsatzleitung Hauswirtschaftshilfe, Familienpflege, Nachbarschaftshilfe

(07851) 84 – 1700

Wir begegnen den Menschen als Persönlichkeiten mit eigener Biografie, eigenen sozialen, kulturellen und religiösen Erfahrungen, mit eigenen Wünschen und mit ihren individuellen Möglichkeiten, Bedürfnissen und Grenzen.